Ende März wird der Bundesrat über die Erhebung des Schmallenberg-Virus zur Meldepflichtigen Krankheit abstimmen. Aber was bedeutet das eigentlich?
Seit der Mensch begonnen hat sich Tiere ans Haus zu holen sind auch immer wieder Krankheiten aufgetreten die diese Bestände dahingerafft haben. Einzelne Dörfer, Landstriche oder Kontinente sind von diesen Tierseuchen betroffen. Da einige Tierseuchen auch auf den Menschen übertragbar sind, kann eine Tierseuche für den Menschen nicht nur wirtschaftlich sondern auch körperlich Lebensbedrohlich sein.
Anfang des 18. Jahrhunderts verstarben in Europa circa 200 Millionen Rinder an der Rinderpest. Viele Herrscher reagierten und erließen Gesetze zur Eindämmung der Tierseuchen. König Friedrich I. erließ in Preußen Bestimmungen zur Anzeigepflicht, Bestandssperrungen und Desinfektion. Etwa zu dieser Zeit beauftragte Papst Clemens XI. seinen Medicus Giovanni Maria Lancisi Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln und dieser veröffentlichte in der “De bovilla peste” von 1715 die Empfehlung betroffenen Rinder zu Keulen und in ungelöschtem Kalk zu vergraben. Als sich die Rinderpest 1716 in Preußen ausbreitete hatte Friedrich Wilhelm I. der Sohn Friedrichs I. die Empfehlungen Lancisis bereits in dem Erlass von 1711 verankert und und die Rinderpest konnte verhältnismäßig schnell zurückgedrängt werden. König Friedrich II gründete die ersten tiermedizinischen Lehranstalten in Göttingen (1771) und Hannover (1778) und diese bildeten durch die wissenschaftliche Erforschung der Tierkrankheiten die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen und unserem heutigen Tierseuchenrecht.
Schaut euch mal die Tierseuchenverordnung der Stadt Ravensburg aus dem 18. Jahrhundert an.
Neben Bestimmungen zur Ein–, Durch– und Ausfuhr von Tieren enthält unser heutiges Tierseuchenrecht zwei besonders wichtige Vorschriften: Die Anzeigepflicht und die Meldepflicht.
Meldepflicht von Tierkrankheiten.
Die Meldepflicht ist quasi die Vorstufe zur Anzeigepflicht. Meldepflichtige Krankheiten werden nicht staatlich Bekämpft, die Meldepflicht dient vielmehr dazu Daten zu erfassen um die Risiken einer Tierseuche besser einschätzen zu können. Wie jetzt beim Schmallenberg-Virus der Fall. Fälle von Meldepflichtigen Krankheiten werden in einem zentralen Register erfasst und ausgewertet. Die Entscheidung ob eine Krankheit Meldepflichtig wird obliegt dem Bundesrat. Einen Antrag stellt normalerweise das Landwirtschaftsamt.
Wer ist zum Melden verpflichtet?
Der Schafhalter ist nicht zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten verpflichtet, sondern lediglich
- die Leiter von Veterinäruntersuchungsämtern,
- die Leiter von Tiergesundheitsämtern oder sonstigen öffentlichen oder privaten Untersuchungseinrichtungen sowie
- Tierärzte die eine meldepflichtige Krankheit diagnostizieren.
Kommen Sie ihrer Meldepflicht nicht nach, besteht eine Ordnungswidrigkeit.
In welchen Fällen wird gemeldet und was passiert nach der Meldung?
Ist eine Tierseuche ausgebrochen und eindeutig Festgestellt, muss eine Meldung erfolgen. Ein Verdacht muss nicht gemeldet werden. Normalerweise wird dem zuständigen Veterinäramt eine Meldung erstattet.
Das Veterinäramt speist die Daten der Meldung dann in die zentrale Datenbank des Landwirtschaftsministeriums ein und dieses verfasst einen Jahresbericht mit aufgetretenen Tierseuchen. Tritt eine Krankheit sehr häufig auf, wird das Landwirtschaftsministerium eine Risikobewertung durchführen und möglicherweise einen Antrag an den Bundesrat stellen, die Krankheit der Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten hinzuzufügen und somit die rechtliche Grundlage für die staatliche Bekämpfung zu schaffen.
Welche Schafkrankheiten sind Meldepflichtig?
Stand: Januar 2012. Ich habe die Meldepflichtigen Krankheiten für Deutschland und Österreich hier aufgelistet. Die Schweiz hat ein anderes System das nach verschiedenen Gruppen sortiert ist und in der schweizer Tierseuchenverordnung eingesehen werden kann.
- Borna-Krankheit. (Deutschland; Anzeigepflicht in Österreich.)
- Campylobacteriose. (Deutschland; Anzeigepflicht in Österreich.)
- Chlamydienabort. (Deutschland)
- Chlamydiose. (Deutschland; Anzeigepflicht in Österreich.)
- Leptospirose. (Deutschland)
- Listeriose. (Deutschland)
- Maedi. (Deutschland)
- Orf. (Ecthyma contagiosum) (Deutschland)
- Paratuberkulose. (Deutschland; Anzeigepflicht in Österreich.)
- Q-Fieber. (Deutschland)
- Salmonellose. (Deutschland & Österreich)
- Schmallenberg-Virus. (Voraussichtlich ab März 2012)
- Toxoplasmose. (Deutschland)
- Tuberkulose. (Deutschland)
- Verotoxin-bildende Escherichia coli. (Deutschland)
- Visna. (Deutschland)
Eine tatsächlich vollständige und aktuelle Liste für Deutschland findet man beim Deutschen Landwirtschaftsministerium.
Werden Schafhalter die von einer meldepflichtigen Krankheit betroffen sind entschädigt?
Nicht unbedingt. Eine Entschädigung setzt eine Meldepflicht voraus jedoch muss der wirtschaftliche Schaden auch groß genug sein. Hier wird im Einzelfall entschieden. Normalerweise werden Entschädigungen erst bei anzeigepflichtigen Krankheiten gezahlt.
Anzeigepflichtige Tierkrankheiten.
Die Anzeigepflicht ist der nächste Schritt der Tierseuchenbekämpfung. Anzeigepflichtige Tierseuechen sind solche Krankheiten die einen sehr großen wirtschaftlichen (volkswirtschaftlichen) Schaden verursachen oder als Zoonose auf den Menschen übertragbar und gefährlich sind. Anzeigepflichtige Tierseuchen werden staatlich bekämpft um eine “Tilgung” möglichst rasch erfolgen zu lassen. Der Staat, meist als Veterinäramt kann eine ganze Reihe von Maßnahmen bestimmen die zur Tilgung der Krankheit und dem Unterbinden der Weiterverbreitung notwendig sind. Er kann zum Beispiel den Zutritt zu betroffenen Betrieben untersagen, Desinfektionsmaßnahmen anordnen oder ganze Sperrgebiete errichten in denen keine Tiere mehr transportiert oder ins Freiland dürfen. Ein Liste mit möglichen Maßnahmen findet sich im Tierseuchengesetz. Zu finden in den §§ 16-17 Schutzmaßnahmen gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen und den §§ 18-30 Schutzmaßnahmen gegen die besondere Gefahr einer Tierseuche.
Wer ist zum Melden anzeigepflichtiger Tierseuchen verpflichtet?
Eigentlich alle die mit den Tieren zu tun haben und auch nur über eine Spur von Sachkenntnis verfügen. Wichtig ist das bereits der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche gemeldet werden muss. Wer dies nicht tut macht sich strafbar. Meldepflichtig für anzeigepflichtige Tiersechen sind nach § 9 des Tierseuchengesetzes:
“(1) Bricht eine anzeigepflichtige Seuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem beamteten Tierarzt Anzeige zu machen und die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.
(2) Die gleichen Pflichten hat, wer in Vertretung des Besitzers den Betrieb leitet, wer mit der Aufsicht über Tiere anstelle des Besitzers beauftragt ist, wer als Hirt, Schäfer, Schweizer, Senne oder in vergleichbarer Tätigkeit Tiere in Obhut hat oder wer Fischereiberechtigter, Fischereiausübungsberechtigter, Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Süßwasserfischen ist. Die gleichen Pflichten hat für Tiere auf dem Transport ihr Begleiter, für Haustiere in fremdem Gewahrsam der Besitzer des betreffenden Gehöftes, der Stallungen, Koppeln oder Weideflächen.
(3) Zur unverzüglichen Anzeige sind auch die Tierärzte und Leiter tierärztlicher und sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungsstellen sowie alle Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen, desgleichen die Fleischkontrolleure, die Geflügelfleischkontrolleure, die Fischereisachverständigen, die Fischereiberater und die Fischereiaufseher, ferner die Personen, die das Schlächtergewerbe betreiben, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Bearbeitung, Verwertung oder Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.”
Kurz gesagt der Besitzer oder sein Vertreter, derjenige der mit der Aufsicht der Tiere zu einem bestimmten Zeitpunkt beauftragt ist sowie alle die Berufsmäßig mit den Tieren zu tun haben (Transporteure, Schlachter, Hirten, etc.) Besucher, Spaziergänger, etc. sind auch wenn sie über eine Sachkenntnis verfügen nicht zur Meldung verpflichtet.
In welchen Fällen wird eine anzeigepflichtige Tierseuche gemeldet und was passiert nach der Meldung?
Man selbst sollte den Haustierarzt oder direkt das Veterinäramt benachrichtigen. Nochmal, bereits eine Verdacht muss gemeldet werden! Es ist keine Zeit den Erreger erst nachzuweisen. Trifft eine Meldung ein macht sich der oder die VeterinärIn direkt auf den Weg und leitet dann mit dem Tierhalter gemeinsam alle weiteren notwendigen Maßnahmen ein.
Welche Schafkrankheiten sind Anzeigepflichtig?
- Aujeszkysche Krankheit. (Deutschland und Österreich.)
- Blauzungenkrankheit. (Deutschland und Österreich.)
- Borna-Krankheit. (Österreich; in Deutschland Meldepflichtig.)
- Brucellose der Schafe und Ziegen. (Deutschland und Österreich.)
- Brucella-ovis-Infektion. (Österreich.)
- Lumpy-skin-Krankheit. (Deutschland und Österreich.)
- Maul- und Klauenseuche. (Deutschland und Österreich.)
- Milzbrand. (Deutschland und Österreich.)
- Paratuberkulose. (Österreich; in Deutschland Meldepflichtig.)
- Pest der kleinen Wiederkäuer. (Deutschland und Österreich.)
- Pockenseuche der Schafe und Ziegen. (Deutschland und Österreich.)
- Räude. (Österreich.)
- Rauschbrand. (Deutschland und Österreich.)
- Rifttalfieber. (Deutschland und Österreich.)
- Tollwut. (Deutschland und Österreich.)
- Toxoplasmose. (Deutschland und Österreich.)
- Scrapie. (Deutschland und Österreich.)
Ich behaupte gar nicht erst das diese Liste vollständig oder aktuell ist. Schaut einfach für Deutschland beim Landwirtschaftsministerium und für Österreich zum Beispiel beim Land Salzburg. Alle Anzeige– und Meldepflichtigen Krankheiten für die Schweiz können in der Schweizer Tierseuchenverordnung eingesehen werden.
Werden Schafhalter die von einer anzeigepflichtigen Krankheit betroffen sind entschädigt?
In der Regel, Ja! Die Höhe ist nicht festgelegt, da aber alle anzeigepflichtigen Tierseuchen auch einen hohen finanziellen Schaden verursachen wird in der Regel entschädigt. Die Summe ist aber selten wirklich zufriedenstellend.
Damit wären wir durch. Der Artikel ist ein bisschen langweilig geworden, aber glaubt mir das Schreiben ist kein Stück interessanter. Natürlich ist dieses Thema recht schwierig. Schreibfehler und falsche Informationen sind vorbehalten nur um mich da rechtlich ein bisschen abzusichern.
